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Schutz des Waldes

April 2021
Über die Bedeutung des Waldbodens
Bei dem Forschungsprojekt »Beweisstück Unterhose« vergräbt das Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich weit über 1000 nagelneue Unterhosen, um herauszufinden, wie es um die Gesundheit des Bodens steht.

Im Eingangstext auf deren Webseite wird deutlich auf die Bedeutung des Bodens hingewiesen:

»Ohne die Erde unter unseren Füssen gäbe es kein Leben auf unserem Planeten. Der Boden liefert Nahrungsmittel und Rohstoffe, filtert Wasser oder schützt vor Naturgefahren. Er ist auch Heimat von Billionen kleinster Lebewesen, welche durch ihre Fülle und Produktivität einen gesunden Boden auszeichnen. Doch unsere Böden sind weltweit stark gefährdet. Umweltverschmutzung, flächendeckende Überbauungen oder eine zu intensive Landwirtschaft führen dazu, dass die Fläche gesunder Böden schrumpft - auch in der Schweiz. Es ist also höchste Zeit, genauer hinzuschauen!«

Dr. Sebastian Franz Bender, Teamleiter Ökologisches Bodenengineering, meint: »Der Boden ist die Grundlage unserer Zivilisation. Ohne ihn und seine Bewohner wäre das Leben auf der Erde wie wir es kennen nicht möglich. Es wird höchste Zeit, dass wir genauer hinschauen.«

In einem Interview von Viktoria Spinrad in der Süddeutschen Zeitung vom 12. April 2021 erklärt der Teamleiter des Projekts, Prof. Marcel van der Heijden, Professor für Agrarökologie und Pflanzen-Boden-Interaktionen, auf die Frage, warum er ausgerechnet Unterhosen vergraben lässt:

»Wir möchten den Menschen klarmachen, wie wichtig der Boden ist. Er wird teilweise sehr intensiv bearbeitet, stark gedüngt und oft werden Monokulturen angebaut. Mit jeder Bebauung wird die Biodiversität im Boden gefährdet. Der Boden ist ein unsichtbares Universum mit unglaublich vielen Arten von Bakterien, Pilzen und anderen Lebewesen. Eine Welt, die die Menschen besser kennenlernen sollen!«

Dies sollte uns bewusst machen, wie wichtig der Boden, insbesondere der Waldboden ist. Durch den Bau der Windräder im Ebersberger Forst gehen Tausende von Kubikmeter des wertvollen Waldbodens unwiederbringlich verloren.


April 2021
»Der Kies des Anstoßes - Wirtschaft oder Umweltschutz? Münchens Bannwald ist bedroht, für Schotterabbau soll gerodet werden«
Ein Artikel von Thomas Anlauf und Annette Jäger in der Süddeutschen Zeitung vom 1./2. April 2021

Ein interesanter Beitrag, der zeigt, wie industrielle Projekte unsere Wälder zerstören. zum Artikel


März 2021
Internationaler Tag des Waldes
1971 hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) als Reaktion auf die globale Waldvernichtung den 21. März (Frühlingsanfang) als Internationalen Tag des Waldes empfohlen. Aus de.wikipedia.org

Verweise hierzu:
- Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO
- PEFC Deutschland e.V. Startseite  Tag des Waldes  Zehn Fakten zum Wald
- NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V. Startseite  »Bürger schätzen naturnahe Wälder«
- Umweltbundesamt Die vielfältigen Funktionen des Waldes
- Badische Zeitung: Startseite , am 21. März 2015: Warnung am Tag des Waldes vor Zersplitterung der Wälder


März 2021
»Säuferin des Waldes - Ein Nachruf auf die Fichte«
»Wie der Eisbär auf der Scholle in der Arktis, so zeigt das Baumsterben im deutschen Forst: Der Klimawandel ist da. Wie kann der Wald überleben? Eine Reise durchs Fichtenland Thüringen.«
Ein Artikel von Barbara Supp im Magazin DER SPIEGEL, Nr. 11/2021 vom 13. März 2021 Verweis auf den Artikel

Der Artikel macht deutlich, wie wichtig der Wald für unsere Zukunft ist. Dabei geht es nicht nur um die Holzproduktion und die Erholung, sondern auch um das Klima.

Hier ein paar Auszüge:
»Der Wald muss Kohlendioxid speichern, und wenn er möglichst viel speichern soll, kann man ihn tatsächlich nicht sich selbst überlassen.«
»CO2 bleibt gebunden, solange die Bäume stehen«
»Man lässt gleichzeitig neue Bäume wachsen, lässt auf diese Weise neue natürliche Kohlendioxidspeicher entstehen.«
(Corinna Geißler, Chefin des Kompetenzzentrums der Behörde Thüringenforst)

Die Lösung kann daher nicht lauten: Wald weg und Windparks hin. Das zukunftsfähigste und naheliegenste Konzept ist ein zügiger Waldumbau mit klimaresistenten Baumarten (Mischwälder, Stichworte Diversität und Risikostreuung). Und Windräder und Solaranlagen außerhalb des Waldes. Und natürlich nachhaltige Nutzung. Für den Waldumbau wurden vom Bund in den vergangenen zwei Jahren 1,2 Milliarden Euro bewilligt. In Zukunft, nach dem Umbau, wird der Wald dann anders aussehen. Aber auch die Fichte, die 2017 zum Baum des Jahres erklärt wurde, hat noch eine Chance. In höheren Lagen, vielleicht an Nordhängen. Sie wird es auch in Zukunft noch geben.



Windräder im Forst

Windkraft ist zweifelsohne ein wichtiger Teil des Erneuerbaren-Energien-Mix. Es darf jedoch nicht sein, dass man ein Ökosystem schädigt, indem man wertvollen Wald rodet, um dort Windräder zu bauen, die dann angeblich genau diesen Wald retten sollen.
Ein zusammenhängendes Waldgebiet wie der Ebersberger Forst sollte erhalten bleiben und gestärkt werden, um dessen vielfältige Funktionen (CO2-Speicher, Schutz, Erholung, biologische Vielfalt, usw.) nicht zu gefährden. Nur so kann der Wald auch weiterhin seinen Beitrag zur Stabilisierung des Klimas erbringen.


Bürgerentscheid zu den Windrädern im Ebersberger Forst

Am 16. Mai dieses Jahres findet im Landkreis der Bürgerentscheid zu den geplanten Windrädern im Ebersberger Forst statt. Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, darüber abzustimmen, ob fünf Windenergieanlagen im Ebersberger Forst errichtet werden dürfen.

In einer Kolumne im Kurier[1] ruft Landrat R. Niedergesäß dazu auf, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Hierbei sollte man strikte Neutralität erwarten können, da ein Landrat alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis vertritt, sowohl Befürworter als auch Ablehner der Windräder. Der Landrat hingegen positioniert sich als Befürworter der Windkraftanlagen im Forst.

Der Ebersberger Forst wurde seinerzeit vom Kreistag als Landschaftsschutzgebiet beschlossen. In seiner Kolumne schreibt der Landrat, dass »damals das Thema Klimaschutz, Energiewende und Flächen für Windräder noch keine Rolle« spielten. Es bleibt abzuwarten, was heute (noch) keine, aber in Zukunft eine Rolle spielt, um noch mehr Windräder im Forst zu errichten.


Interessanterweise findet sich in der gleichen Ausgabe [2] auf der ersten Seite ein Interview mit Forstministerin Michaela Kaniber (Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), die auch für die Wälder zuständig ist.

Hier einige Auszüge:

»Es sind sogar vier Beiträge, die unsere Wälder zum Klimaschutz leisten: die Bindung von Kohlenstoff [...], der Ersatz von anderen Materialien, [...] und schließlich der Ersatz von fossilen Brennstoffen wie Erdöl und Erdgas.«

»Uns Deutschen sagte man schon immer nach, dass wir eine sehr innige Verbindung zum Wald haben. Bei einem Spaziergang durch den Wald geht einem doch das Herz auf.«

»Einige Funktionen machen den Wald darüber hinaus besonders wichtig, wie etwa der Schutz vor Steinschlag. Auch zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind spezielle Waldbewohner, wie zum Beispiel die Wildkatze, Spechte und Fledermäuse oder viele holzbesiedelnde Pilze und Insekten. Auch Klimaregulation- und Klimaschutzwirkung des Waldes können eben nur dort erbracht werden. Nicht zuletzt erholen sich Menschen in Wäldern besonders gut.«

Dem ist nichts hinzuzufügen. I.Ü. findet sich dieser Beitrag leider nicht auf den Webseiten des Kuriers (wochenanzeiger.de), hingegen die Kolumne des Landrats.

[1] »Was den Landkreis bewegt«, Kurier Ebersberg am Wochenende, 20.02.2021, S.3
[2] »Bayern braucht Bäume«, Kurier Ebersberg am Wochenende, 20.02.2021, S.1f


Infokampagne der Energieagentur Ebersberg-München

Die Energieagentur Ebersberg-München ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Gesellschafter sind die beiden Landkreise Ebersberg und München. Der Aufsichtsrat besteht aus 14 Personen. Aufsichtsratsvorsitzender ist Robert Niedergesäß, der Landrat des Landkreises Ebersberg, dessen Stellvertreter ist der Landrat des Landkreises München, Christoph Göbel. Die Namen der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats werden auf der Webseite der Energieagentur nicht genannt. (Zugriff am 15.03.2021)

Die Energieagentur gilt als starker Verfechter der Windräder im Ebersberger Forst. Sie wurde vom Landratsamt Ebersberg (Leiter ist der Landrat) beauftragt, eine neutrale Informationskampagne zum Bürgerentscheid durchzuführen. Dafür erhält sie mehr als 60.000 Euro.

Es stellt sich die Frage, inwieweit hier ein ausgewogenes und objektives Informieren gewährleistet ist. Dies muss jeder selbst beurteilen.


Standort

Die vorgesehenen Standorte für die geplanten Windräder befinden sich im westlichen Teil des Ebersberger Forstes, entlang Heilig-Kreuz-Geräumt, zwischen Hirsch-Geräumt und Jodel-Geräumt, jeweils im Abstand einer Abteilung (Quadrat).
Bilder zu den Standorten sind in der Galerie zu finden.


Basiskarte © OpenStreetMap-Mitwirkende (CC BY-SA)
Markierungen: privat

Ein Quadrat hat eine Seitenlänge von gut 400 Metern, somit erstreckt sich der Windpark über eine Länge von etwa 1,7 km. Der Standort der Windräder befindet sich zudem lediglich ca. 400 m östlich des Wasserschutzgebietes (Grenze: Unterasbacher-Geräumt) und ca. 800 m westlich der Wild-Ruhezone.


Anzahl der Windräder im Forst

Im Januar 1984 wurde vom Landratsamt Ebersberg eine Verordnung erlassen, die den Ebersberger Forst zum Schutzgebiet erklärt. Welchen Wert hat solch eine Verordnung, wenn nun beabsichtigt ist, das Landschafts­schutzgebiet teilweise aufzuheben (Stichwort Zonierung). Begründet wird dies mit den Erfordernissen der Energiewende.

Derzeit sind fünf Windräder im Ebersberger Forst geplant. Die Gefahr eines weiteren Ausbaus wird zwar verneint, was rechtlich abgesichert werden soll. Allerdings gibt es hierzu unterschiedliche rechtliche Auffassungen, wonach die Errichtung weiterer Windräder nicht verhindert werden kann.

Zudem stellt sich angesichts des obigen Vorgehens die Frage, inwieweit solche Festlegungen Bestand haben, wenn in absehbarer Zukunft die »Umstände« weitergehende Maßnahmen erfordern.


Flächenverbrauch

Vielfach wird behauptet, der Flächenverbrauch für ein Windrad betrage lediglich 3.000 Quadratmeter, was weniger als der Hälfte eines Fußballfeldes entspricht (bei 5 Windrädern also 15.000 qm = 1,5 Hektar). Zur Erinnerung: ein Fußballfeld ist standardmäßig 100 m lang und 68 m breit, ergibt 7.140 qm.

Was besagt diese Flächenangabe, welche Flächen werden dabei berücksichtigt?
Für den Bau eines Windrades benötigt man zum einen Flächen für Standort und Nebenanlagen, zum anderen für Zufahrtswege und für die Verlegung der Stromkabel. Hinzu kommt temporär benötigter Platz für den Aufbau und die Lagerung des Materials. Ein Rotorblatt ist bis zu 85 m (!) [1] lang, also länger als ein Fußballfeld breit ist. Um ein solches zu transportieren, müssen Zufahrtswege verbreitert, heißt Bäume gefällt werden. Auch Kurven auf den Zuwegen müssen großzügig hergerichtet werden (Kurvenradius). Nicht zuletzt müssen die Fahrzeuge nach dem Abladen der Großbauteile auch wieder zurückfahren, evtl. wenden können (evtl. zusätzlicher Flächendarf). Nicht zu vergessen ist, dass für Wartung und Ersatzteiltransporte Flächen dauerhaft freigehalten werden müssen.

Unter all diesen Aspekten erscheint eine Größe von 15.000 qm für fünf Windräder als sehr optimistisch. Und nicht zuletzt ist zu bedenken, dass all diese Flächen nicht Äcker oder Wiesen sind, sondern dem Ökosystem Wald entrissen werden.

Ein Beispiel für Zahlenfetischisten:
Im Web findet sich die Berechnung eines Ingenieurbüros aus dem Jahr 2015 für eine Windkraftanlage mit einer max. Nabenhöhe von 140 m. Schon in diesem Fall werden 4.000 qm dauerhaft gerodete Fläche und 2.200 qm temporär bnötigte Fläche angesetzt. Die im Forst geplanten Windräder werden um einiges größer sein, die Grundannahmen dürften jedoch weiterhin gelten. PDF zum Download (1.9 MB)

In einer weiteren Untersuchung (PDF 2.5 MB) der Fachagentur Windenergie aus dem Jahr 2015 wurde der Flächenbedarf für eine WEA mit einer Gesamthöhe von 198 m mit 5.000 qm bis 8.000 qm angegeben, davon sind 2.500 bis 4.000 dauerhaft freizuhalten.

[1] z.B. Gamesa SG-5.8-170, Nabenhöhe 165 m, Rotor-Durchmesser 170 m, Gesamthöhe 250 m (=2½ mal die Länge eines Fußballfeldes, die Rotorblätter berstreichen eine Fläche von 22.697 m2, das sind mehr als drei Fußballfelder).


Fundament

Windräder in Wäldern erfordern grundsätzlich eine größere Höhe. Der Grund dafür ist, dass die Windgeschwindigkeit über Waldflächen vermindert ist und dadurch der Ertrag reduziert wird. Die im Ebersberger Forst geplanten Windräder werden eine Nabenhöhe von 160 bis 170 m haben (z.B. Enercon E-141, E-160, Gamesa SG-5.8) [1], mit den Rotorblättern eine Gesamthöhe von weit über 200 m.

Für die Standsicherheit eines Windrads in dieser Größenordnung braucht es ein besonders stabiles Fundament mit einem Durchmesser von 25 bis 30 Meter und einer Tiefe von 3 bis 4 Meter. Rechnet man mit 25 m und 3 m ergibt sich eine Fundamentfläche von 490 Quadratmeter und ein Volumen von 1.475 Kubik­meter. Dafür werden fast als 1.500 Kubikmeter besonders fester Beton und etwa 80 Tonnen Stahl benötigt.

Um eine Vorstellung zu bekommen: ein zweistöckiges Haus, 6 mal 12 Meter, umfasst etwa 700 bis 800 Kubikmeter. Man braucht also ein Fundament mit einem Volumen von gut 2 Reihenhäusern. Für EIN Windrad, wohlgemerkt. Es sind nun aber deren fünf geplant. Welche Auswirkungen dies u.a. auf den Wasser­haushalt des Waldes hat, kann man sich leicht ausmalen.

[1] Liste der Windkraftanlagentypen von Enercon de.wikipedia.org

Größenvergleich:
Nachfolgend werden die Größenverhältnisse von Enercon Windkraftanlagen (Auswahl) ins Bild gesetzt: Vergleich mit Airbus A380, Kölner Dom, Florianturm (Dortmund), Brandenburger Tor und Sattelzug mit 40'-ISO-Container. Die Windkraftanlagen sind anhand ihres Einführungsjahres eingetragen. Die Anlagen werden mit verschieden hohen Türmen produziert. Dargestellt ist jeweils der höchste Turm, während die gestrichelten Linien die kleinste Variante markiert.

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Rückbau und Recycling

Rückbau bedeutet den vollständigen Abriss aller baulichen Anlagen einschließlich der Beseitigung des Fundaments.

Aussagen zum Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen (WEA) werden oft verharmlost und beschönigt. Weder ist der Rückbau einer WEA völlig problemlos, noch kann diese zu 100 Prozent wiederverwertet werden.

Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) [1] ist ab 2021 mit einem verstärkten Rückbau von Altanlagen zu rechnen. Das UBA hat in einem Forschungsprojekt die Recyclingmengen berechnet und dabei zeigte sich, dass die anfallenden Mengen an Beton und Stahl gigantisch sind, nämlich mehrere Millionen Tonnen Beton und einer Million Tonnen Stahl - jährlich. Hinzu kommt, dass gewisse Reststoffe zum Teil hochgiftig und deshalb schwer zu entsorgen sind. Dazu gehören spezielle Transformatorenöle, Hydraulik- und Kühlflüssigkeiten sowie bestimmte Isoliergase.

[1] Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen PDF (5.3 MB)

Angaben zur Wiederverwertung schwanken zwischen 80% und 90%. Das heißt, dass mindestens 10% Sondermüll sind, der nicht verwertbar ist. Besonders problematisch ist die Entsorgung der Rotorblätter. Denn diese bestehen aus faserverstärkten Kunststoffen (GFK, bei neueren und größeren Anlagen aus CFK), die nicht auf Deponien entsorgt werden dürfen.

Im folgenden einige Auszüge aus diversen Dokumenten.
(alle Zugriffe März 2021)

»Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Sondermüll«, sagt Michael Schneider von Remondis, einer der weltweit größten Spezialfirmen für Müllentsorgung und Recycling.
Aus: Dr. Olaf Zinke: »Windräder-Rückbau bringt Riesenprobleme«, in agrar heute, Dez. 2019, zum Dokument

»Auf Grund des steigenden Anteils an Kohlefaserverbundwerkstoffen [...] gibt es noch Forschungsbedarf bei der Abtrennung und vor allem Wiederverwertung dieses Materials.«
Aus: Sabine Conrad, Friederike Ferdinand: »Fachbeitrag - Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen«, EnergieAgentur.NRW, 2019, zum Dokument

»Für den Rückbau des Fundaments einer WEA ist ein erheblicher Aufwand nötig.«
»Im Allgemeinen gilt, dass ein kompletter Fundamentrückbau die Ökobilanz einer WEA aufgrund des hohen Energieaufwandes belastet. Es lassen sich etwa 3 Prozent der Gesamtbilanz der Treibhausgasemissionen einer WEA auf den Fundamentrückbau zurückführen.«
»Die Umweltauswirkung bei einem Verbleiben des Fundaments im Boden können kaum pauschalisiert werden. Zwar bildet das verbleibende Fundament eine Bodenversiegelung, die sich negativ auf den Luft- und vor allem Wasseraustausch zwischen den Bodenschichten und der Oberfläche auswirken kann. Je nach Bodenbeschaffenheit und Standort der Anlage ist die Versiegelung jedoch unterschiedlich zu bewerten und bedarf einer Einzelfalluntersuchung.«
Aus: »Fachbeitrag - Das Fundament von Windenergieanlagen: Was passiert beim Rückbau?« von Kira Andre, EnergieAgentur.NRW, 2018, zum Dokument

»Für fast alle, in einer Windenergieanlage verwendeten Materialien existieren geeignete Entsorgungswege«, sagt Elisa Seiler vom Fraunhofer Institut für Chemische Technologie (ICT), »wodurch eine Recyclingquote von 80 bis 90 Prozent erreicht werden kann.«
Aus: »Recycling: Wie werden Rotorblätter entsorgt?« von Kira Chrome, EnergieAgentur.NRW, 2018, zum Dokument

Hier noch eine Anmerkung des Umweltbundesamtes (UBA) zu den Rückstellungsleistungen für den Rückbau:

»Zudem verdeutlicht die Studie, dass die Rückstellungsleistungen, welche im Rahmen der Anlagengenehmigung für den Rückbau erbracht werden, voraussichtlich nicht die vollen Kosten des Rückbaus und Recyclings decken werden.«
aus: »Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen«, PDF (5.3 MB)


Aufforstung als Ausgleich

Aufforstung heißt Bäume anpflanzen, damit neuer Wald entsteht. Wenn auf den freien Flächen zuvor Bäume standen, spricht man von Wiederaufforsten, ansonsten von Erstaufforsten.

Für den Bau eines Windrads im Wald müssen enorme Flächen gerodet werden [Anm.1]. Gemäß den naturschutz- und waldrechtlichen Vorgaben muss dafür ein Ausgleich geschaffen werden [Anm.2]. Der größere Teil der gerodeten Fläche muss dauerhaft von Bewuchs freigehalten werden (das ist dann eine Lichtung); für diesen Teil muss neu aufgeforstet werden. Der restliche Teil, die temporären Flächen, werden wiederaufgeforstet (heißt: bleibt über Jahre hinweg ebenfalls mehr oder weniger eine Lichtung).

Die Zerstörung des Waldbodens [Anm.3] durch diese Kahlflächen bzw. Lichtungen haben negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst.

Darauf wird auch im Bayerischen Windenergieerlass [#1] explizit hingewiesen:
»Allerdings kann dies zu einer Zersplitterung des Schutzgebiets führen. Diese Möglichkeit ist daher zu einer langfristigen Steuerung der Windenergienutzung nur bedingt geeignet. Sie hat zudem den Nachteil, dass die Schutzwirkung des Landschaftsschutzgebiets für den betreffenden Bereich allgemein entfällt.« (Bayerischer Windenergieerlass, Kap.8.2.3, Satz 15)

Auch wenn in Leserbriefen und in Flugblättern immer wieder darauf hingewiesen wird, dass die gerodeten Flächen an anderer Stelle aufgeforstet werden, so so sagt das nichts aus über die Qualität und die Wirkung dieser Maßnahme. Selbst dann nicht, wenn mehr Fläche aufgeforstet wird als abgeholzt wurde (Aufforstungsfaktor größer 1).

Um den Wert einer Aufforstung als Ausgleich zu den gefällten Bäumen zu ermessen, braucht es nicht viel Zahlenwerk. Es genügt der gesunde Menschverstand. Denn Aufforstung erfolgt zumeist mit Setzlingen, bestenfalls mit Jungbäumen. Damit lässt sich unschwer erkennen, welche Anzahl von Pflanzungen und wieviele Jahre es erfordert, um die Funktion nur eines einzigen jahrzehntealten Baumes mit seiner Blätterkrone zu ersetzen.

Der Wald ist deshalb, insbesondere auch für den Großraum München, von eminenter Wichtigkeit und sollte geschützt und als Bannwald betrachtet werden, so wie es auch im Bayerischen Waldgesetz hervorgehoben wird:
»Wald, der auf Grund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss […].«
(Art. 11, Satz 1, BayWaldG). Gemeint sind Verdichtungsräume wie München und umliegende Landkreise.

Nicht zuletzt erwächst dem Landkreis noch ein anderes Problem:
Der Landkreis Ebersberg ist einer der am stärksten wachsenden Landkreise in Oberbayern. Der starke Zuzug von Bürgern und Bürgerinnen erfordert mehr Infrastruktur (Wohnungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Straßen, u.v.m.), für die wiederum Flächen benötigt werden. Infolgedessen mangelt es auch immer mehr an Ausgleichsflächen in den Landkreisgemeinden.

Anm.1:
In einer Umfrage der Fachagentur 'Windenergie an Land' aus dem Frühjahr 2020 wird für Bayern eine durchschnittliche Waldflächeninanspruchnahme von 3,5 Hektar (dauerhaft) und 3,2 Hektar (temporär) angegeben, also insgesamt 6,7 Hektar (!) pro Windrad. Siehe dazu Abschnitt 3 des Dokuments.
Jedoch sind darin auch ältere und kleinere Anlagen (ab 2010) mit geringerem Flächenbedarf erfasst. Mittlerweile (April 2021) werden jedoch wesentlich höhere Windräder gebaut, für deren Bau mehr Platz benötigt wird (größere Bauteile, größeres Fundament). Hinzu kommen noch weitere Flächen für die Verlegung der Kabel (Stromtrasse) und für den Ausbau der Transportwege.

Anm.2:
Rechtliche Grundlagen sind das Bundeswaldgesetz (BWaldG) sowie die jeweiligen Landeswaldgesetze. Das Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) sagt lediglich: »Kahlgeschlagene oder infolge Schadenseintritts unbestockte Waldflächen sind innerhalb von drei Jahren wieder aufzuforsten.« (Art.15, Abs. 1, Satz 1, BayWaldG) Das bedeutet, dass die aufzuforstende Fläche so groß sein soll wie die gerodete Fläche (gleichbedeutend mit einem Aufforstungsfaktor 1). Über höhere Aufforstungsfaktoren findet sich keine Aussage. Auch das Bundesnaturschutzgesetz legt fest, dass »Der Verursacher verpflichtet (ist), unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).« Und weiter: »Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.« Dies wird jedoch nicht mehr möglich sein.

Anm.3:
Der Begriff »Zerstörung« wird im Bayerischen Waldgesetz verwendet: »Jede Handlung, durch welche die Produktionskraft des Waldbodens vernichtet oder wesentlich geschwächt oder durch welche der Waldboden beseitigt wird (Waldzerstörung), ist verboten.« (Art.9, Abs.1, Satz 1, BayWaldG)

Quellen:
[#1] Windenergie-Erlass - BayWEE, Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA), vom 19. Juli 2016, PDF-Datei
Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Aufforstung



Klartext

In diesem Abschnitt gehe ich auf einige Äußerungen ein, die von den Befürwortern der geplanten Windräder im Ebersberger Forst verbreitet werden. Wer sich ernsthaft mit der Thematik befasst und tiefer in die Materie eindringt, kommt nicht umhin, viele der präsentierten sogenannten »Fakten« zu hinterfragen.


Zitat:
»Fakten statt Fehlinformationen […] Wenn dann noch unvollständige und verfälschte Informationen verbreitet werden, schürt das Ängste und verhindert eine sachliche Auseinandersetzung«

Kommentar:
Mit dieser Aussage wird der Anspruch erhoben, dass man alleinig im Besitz von »richtigen« Fakten und unverfälschten Informationen ist, also DER Wahrheit. Eine Volksweisheit besagt, es gibt drei Wahrheiten: deine Wahrheit, meine Wahrheit und DIE Wahrheit.


Zitat:
»Die Klimakrise bedroht …«
»… werden viele Menschen […] sterben«
»… lässt nicht nur Eis schmelzen«
»… bedroht Artenvielfalt und die Natur.«

Kommentar:
Soweit zur Aussage: »… schürt Ängste …«


Zitat:
»Ziel dieses Flyers ist es, Fragen zur Windenergie in unserer Region faktenbasiert zu beantworten und irreführenden Desinformationen entgegenzustellen«

Kommentar:
Faktenbasiert bedeutet hier, dass nur jene Fakten und Informationen präsentiert werden, die ins eigene Bild passen. Alles andere wird dann als »Desinformation« abgetan. Im Grunde ist das nichts weiter als eine Verunglimpfung anderer Meinungen.


Zitat:
»Informieren Sie sich - faktenbasiert und fair«

Kommentar:
»fair« - Bedeutung lt. Duden: den Regeln des Zusammenlebens entsprechend; anständig, gerecht im Verhalten gegenüber anderen.


Zitat:
»Der Kampf gegen den Klimawandel ist maßgeblich ein Kampf für die Bewahrung der Natur.«

Kommentar:
Die Bewahrung der Natur sieht dann offenbar so aus, dass man jahrzehntealte Bäume fällt und Ökosysteme zerstört, um dort Windparks zu bauen (man beachte auch die fett gedruckten Wörter).


Zitat:
»Für eine Windenergieanlage wird einschließlich der Zufahrtswege weniger als die Fläche eines halben Fußballfeldes benötigt. Die während der Betriebszeit dauerhaft gerodete Fläche muss an anderer Stelle durch Aufforstung ausgeglichen werden. In einem Wirtschaftswald können vorhandene Wirtschaftswege und Windbruchfächen genutzt werden.«

Kommentar zur benötigten Fläche:
Als Flächenbedarf werden lediglich 3.000 qm angegeben, inklusive Zufahrtswege! In der Literatur werden diesbezüglich unterschiedliche Angaben gemacht, pro Windrad durchschnittlich mehr als 4.000 qm für die dauerhaft gerodete Fläche. Nicht berücksichtigt ist hierbei die temporär benötigte Fläche, die ebenfalls gerodet werden muss.

Eine Angabe von 3.000 qm inklusive Zufahrtswege grenzt daher fast schon an Bauerfängerei. Einerseits hängt die Gesamtfläche davon ab, wie lang die Zufahrtswege sind, welche Kurven ausgebaut werden müssen und ob Wege verbreitert und von Hindernissen (Bäume) befreit werden müssen. Heilig-Kreuz-Geräumt (wo die Windräder errichtet werden sollen) liegt ziemlich weit im Forst und ist nur 3½ m bis 4 m breit. Das dürfte nicht ausreichen, denn das breiteste Teil, der Turmfuß, muss in einem Stück transportiert werden. Und je höher das Windrad ist, desto breiter ist auch dieses Bauteil.

Noch ein Wort zu den Windbruchflächen: an den geplanten Standorten der Windräder gibt es solche nicht. (zum Flächenbedarf siehe auch an anderer Stelle auf dieser Webseite).

Kommentar zur Aufforstung:
Aufforstungen erfolgen bestenfalls mit Jungbäumen (zumeist aber mit Schößlingen, »Krisperl«). Diese ersetzen bei weitem nicht den abgeholzten alten Baumbestand. Selbst bei einem Aufforstungsfaktor von 1,5 oder mehr wird erst nach Jahrzehnten ein bescheidener Ausgleich gelingen. Jedoch nicht mehr für den jahrhundertealten zerstörten Waldboden.



Kurz und bündig

Einfache Antworten auf häufig gestellte Fragen.
(Sie können auch die Texte, zusammengefasst als PDF-Datei, hier herunterladen)


Frage
Warum muss der Ebersberger Forst Landschaftsschutzgebiet bleiben?

Antwort
Nur so kann er geschützt bleiben. Nicht zu vergessen ist, dass große Teile des Forstes FFH-Gebiet sind und zudem auch noch Wasserschutzgebiet, von wo wir sauberes Trinkwasser beziehen.


Frage
Ist der Ebersberger Forst denn nicht ein Wirtschaftswald mit Fichtenmonokulturen?

Antwort
Der Forst ist auch Wirtschaftswald, doch darüberhinaus erfüllt er weitere nützliche Funktionen. Zwar gibt es an einigen Stellen auch Fichtenmonokulturen, jedoch nicht an geplanten Standorten der Windräder. Überzeugen Sie sich selbst vor Ort.


Frage
Gibt es denn überhaupt Alternativen zum Bau der Windräder im Ebersberger Forst?

Antwort
Windkraft ist zweifelsohne ein wichtiger Baustein im Erneuerbaren-Energien-Mix. Allerdings trägt auch der Wald seinen Teil zum Klimaschutz bei. Statt Windenergieanlagen in Wäldern zu errichten, sollte man sich nach besseren Alternativen umschauen.
Und solche gibt es durchaus. Diese hier im Detail zu erläutern, würde jedoch zu weit führen. Daher nur einige Stichpunkte:


Frage
Ist es sicher, dass nur fünf Windräder im Ebersberger Forst gebaut werden?

Antwort
Nein, dafür besteht keine Rechtssicherheit. Der Forst ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) und dadurch geschützt. Damit dort Windräder zugelassen werden können, muss dieses aufgehoben werden. Danach hat der Forst seinen Schutzstatus verloren und es können infolgedessen weitere Baumaßnahmen (Straßen, mehr Windräder) nicht mehr verhindert werden.


Frage
Werden wir nicht finanziell beteiligt an den Erträgen durch die Windräder im Ebersberger Forst?

Antwort
Auch das ist rechtlich gesehen noch nicht sicher. Die Knackpunkte hier sind das EEG sowie die Tatsache, dass der Windpark auf gemeindefreiem Gebiet steht. Zudem ist die „Ausschüttung“ natürlich vom Ertrag abhängig, der ebenso unsicher ist.


Frage
Das bisschen Fläche für die Windräder macht doch den Ebersberger Forst nicht kaputt.

Antwort
Das ist zwar keine Frage, es impliziert jedoch eine, nämlich: Kann dieser geringe Verlust dem Forst schaden? Nun, der Flächenverbrauch mag zwar im Vergleich zur Gesamtfläche des Forstes gering sein, jedoch ist er nicht vernachlässigbar. Die gerodeten Flächen fügen dem Wald eine weitere Wunde hinzu, den vielen, die er eh schon hat. Und es könnten weitere folgen. Die Summe macht's also. Es ist halt wie im richtigen Leben: auch eine kleine Wunde kann großen Schaden anrichten.


Frage
Sind denn die Argumente der Befürworter von Windrädern im Ebersberger Forst falsch?

Antwort
Einige schon. Und oft werden Argumente als »Fakt« verkauft, obwohl viele andere dagegen sprechen. Nachteile werden verschwiegen. Aussagen werden geschönt und sind oftmals nur Behauptungen. Beim Pferdehandel spricht man von Rosstäuscherei (s.a. im Abschnitt »Wissen«).


Frage
Profitieren denn nicht alle von den Windrädern im Ebersberger Forst?

Antwort
Es gibt - wie so oft - immer Gewinner und Verlierer. Verlierer, das steht schon mal fest, ist das Ökosystem Wald. Auch Tiere und Pflanzen, deren Lebensraum verloren geht. Und Verlierer sind nicht zuletzt wir, unsere Kinder und Enkel, die den lebenswichtigen Funktionen des Waldes beraubt werden.
Ob jemand zu den Gewinnern gehört, lässt sich derzeit noch nicht zuverlässig beantworten.


Frage
Ist es nicht ein Widerspruch, wenn politische Parteien und andere Gruppen von Naturschutz reden, aber dann für den Bau von Windrädern im Ebersberger Forst plädieren?

Antwort
Ja, das ist es in der Tat. Insbesondere bei all jenen Parteien und Gruppierungen, die das Banner der Ökologie und Naturschutzes besonders hoch vor sich hertragen. Und sich dadurch unglaubwürdig machen.


Frage
Werden unsere Enkel nicht dankbar sein dafür, dass wir etwas gegen den Klimawandel unternommen haben, um den Ebersberger Forst zu bewahren?

Antwort
Fünf Windräder werden den Klimawandel nicht aufhalten. Sie sind lediglich der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Was fehlt ist ein Gesamtkonzept, um der Erwärmung entgegenzutreten. Doch da trauen sich die Politiker offenbar nicht ran. Unsere Enkel werden uns deshalb wohl eher verfluchen, weil wir zuwenig und dazu das Falsche unternommen haben.


Frage
Werden unsere Enkel wissen können, wer dafür war, die Windräder im Ebersberger Forst zu errichten?

Antwort
Ja, nachfolgende Generationen können in digitalen Archiven recherchieren und so u.a. aus Textbeiträgen, Anzeigen, Leserbriefen ggf. die Namen derer herausfinden, die damals für die Windräder im Ebersberger Forst stimmten und somit den Weg frei machten für weitere zerstörerische Projekte im Forst.


Frage
Wenn tausende Bäume gefällt und dutzende Windräder gebaut sind, kann man dann nachträglich noch jemanden zur Verantwortung ziehen für das Zerbröseln unseres Ebersberger Forstes?

Antwort
Das wird schwierig sein. Wahrscheinlich nicht juristisch, moralisch vielleicht. Aber die meisten werden dann ohnehin schon verstorben sein. Und alle wollten ja nur das "Beste" für die nachfolgenden Generationen. Und für sich billigen Strom.


Frage
Werden unsere Enkel den Ebersberger Forst zukünftig so nutzen können wie wir ihn heute?

Antwort
Wohl kaum. Vermutlich wird es mehr Kahlschläge geben, mehr Windräder und andere Infrastrukturprojekte. Der Forst wird nicht mehr so aussehen wie heute. Was unseren nachfolgenden Generationen (schon den Kindern, nicht erst den Enkeln) verloren geht, lässt sich stichpunktartig aufzählen:

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